Die jährliche Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine
auf dem Friedhof Lauterbach findet am Dienstag, den 22. Mai 2012 ab 16.00 Uhr statt.
Jeder Nutzungsberechtigte bzw. dessen Bevollmächtigter kann gern daran teilnehmen.
Die Arbeiten auf dem Friedhof hat ab Januar 2010 Stefan Dombrowski
übernommen.
Die
Friedhofsverwaltung bittet die Nutzungsberechtigten der
Wiesengräber:
Stellen Sie nicht mehr als 2 Blumensträuße, rechts und
links vom Grabstein und nur eine kleine Pflanzschale auf den Grabstein!
Das entspricht der von Ihnen unterschriebenen Nutzungsvereinbarung. Die
Friedhofsverwaltung ist berechtigt, darüber hinausgehenden Grabschmuck
zu entfernen.
Für alle Gräber
gilt: Hinter den Grabmalen ist laut Friedhofsordnung kein Ablageplatz
für Steckvasen und Schalen.
Die
Friedhofsverwaltung bittet darum, daß Grabnutzer entsprechend der
gültigen Friedhofsordnung auf Kiesbelag auf den Gräbern verzichten und
diesen gegebenenfalls selbst wieder entfernen. Die Friedhofsverwaltung
ist zuständig für die Durchsetzung der im Ort gültigen
Friedhofsordnung., die nach der Sächsischen
Musterfriedhofsordnung
aufgebaut ist.
Regelungen
oder Zustände auf anderen Friedhöfen sind dabei nicht von Belang.
Hunde auf dem Friedhof sollen
von ihren Besitzern/innen an die Leine genommen werden.
Verunreinigungen durch die Tiere
sind sofort zu beseitigen. Darauf weist der KV im Interesse aller Friedhofsbesucher hin, weil
in letzter Zeit die Verunreinigung durch Hunde zugenommen hat.
Um Ärger auf dem Friedhof zu vermeiden benutzen Sie bitte die Gießkannen des Friedhofs niemals
zur Ausbringung von Unkrautvernichtungs-Chemikalien!
Die Reste in den Kannen schädigen
später andere Gräber.
Nutzer von Grabstellen auf
unserem Friedhof mögen bitte im Pfarramt melden, wenn nach Ablauf der
Liegezeit Grabsteine und Einfassungen beräumt wurden.